Lebenslagen
     Schule
          2. Wechsel in eine andere Schulart

Wechsel in die Hauptschule

Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Hauptschule (ohne Prüfung)

Realschüler oder Gymnasiast

Zeitpunkt des Übergangs

der Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klassen 5 bis 7

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse der Hauptschule

  • wenn er nach der Versetzungsordnung der Hauptschule hätte versetzt werden können

der Klassen 5 bis 7

während des Schuljahres

nächsthöhere Klasse der Hauptschule

  • wenn er am Ende des vorhergegangen Schuljahres in der Realschule oder im Gymnasium nicht versetzt wurde, aber nach der Versetzungsordnung für Hauptschulen hätte versetzt werden können

der Klassen 5 bis 7, der nicht versetzt wurde und auch nach der Versetzungsordnung für Hauptschulen nicht hätte versetzt werden können

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse der Hauptschule

  • in die Klassen 5 und 6, wenn er eine entsprechende Bildungsempfehlung der bisher besuchten Schule erhalten hat oder
  • in die Klasse 7, wenn die aufnehmende Hauptschule nach Beratung mit der bisher besuchten Schule zur Annahme gelangt, dass der Schüler den Anforderungen der Klasse 8 der Hauptschule voraussichtlich gewachsen sein wird

der Klasse 8

Schuljahresbeginn

Klasse 9 der Hauptschule

  • wenn er in die Klasse 9 versetzt wurde

der Klassen 5 bis 8, der nicht versetzt wurde und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllt und auch nicht aufgrund einer Prüfung in die nächsthöhere Klasse der Hauptschule aufgenommen werden könnte

während des Schulhalbjahres

entsprechende Klasse der Hauptschule

  • keine

Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Hauptschule (mit Prüfung)

Realschüler oder Gymnasiast

Zeitpunkt des Übergangs

der Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klassen 5 bis 7, der nicht versetzt wurde und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllt

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse der Hauptschule

  • wenn er in der von der Hauptschule vorgenommenen Prüfung Leistungen aufweist, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Hauptschule gewachsen sein wird

Ein Schüler der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, der am Schuljahresende nicht versetzt wurde, kann die Klasse 9 an der Hauptschule wiederholen, wenn er dies auch an der Realschule oder am Gymnasium könnte.